Welche Aufgaben auch anstehen, wir finden für Privat- und Geschäftskunden maßgeschneiderte Lösungen, die alle Wünsche berücksichtigen.
Bei einer persönlichen und unverbindlichen Beratung besprechen wir gerne mit Ihnen die Umsetzung Ihrer Wünsche und Ideen. Diese verdeutlichen wir Ihnen auf Wunsch natürlich auch mit Hilfe von Skizzen und Zeichnungen.
Die zunehmende Komplexität des Bauwesens lässt eine fundierte Feststellung und Beurteilung von Sachverhalten ohne qualifizierte Bausachverständige kaum mehr zu. Wer heutzutage mit dem Thema Bau zu tun hat, braucht einen kompetenten Berater / Begleiter, der sich mit bautechnischen und baupraktischen Abläufen sowie den besonderen Gesetzen der Branche auskennt. Sei es eine fehlerhafte Handwerkerleistung, mangelhafte Baustoffe oder eine undurchschaubare Handwerkerrechnung, meist kann der Laie die Sachlage nicht richtig einordnen. Dann hilft nur noch ein Sachverständigengutachten weiter.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist im Gegensatz zu den Bezeichnungen Sachverständiger und Gutachter nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die entsprechenden Kammern (Industrie- und Handelskammer "IHK" / Handwerkskammer "HK") in regelmäßigen Abständen überprüft, und muss dieser seine permanente Weiterbildung nachweisen.
Die besondere Fachkunde wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Ebenso die Vorbildung und berufliche Erfahrung der Sachverständigen.
Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung geprüft. Voraussetzung ist die Unbescholtenheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Gewissenhaft, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch
Die privaten und geschäftlichen Geheimnisse der Parteien werden gewahrt.