Der Begriff Bauüberwachung wird sowohl für die Überwachung durch die Seite des Bauherrn als auch für die Seite des ausführenden Bauunternehmens verwendet.
Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht.
Nach § 633 Abs. 1 BGB ist der Unternehmer zur Verschaffung eines mangelfreien Werks verpflichtet.
Auf die von den Handwerkskammern (HK) oder Industrie und Handelskammern (IHK) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden die §§ 402 ff. ZPO
Um herauszufinden, welche Schäden zu ersetzen sind, setzen Versicherer vorzugsweise einen Versicherungsgutachter ein.
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.
Immobilien sind Wertanlagen und Nutzungsobjekte zugleich. Anders als ein Grundstück verlieren sie aber mit der Zeit prinzipiell durch Witterungseinflüsse und Abnutzung an Wert.
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